Die in den Fachcurricula angeführten Kompetenzbereiche und Teilkompetenzen, Themen- und Handlungsfelder, Kenntnisse und Begriffe, Lernmethoden und Arbeitstechniken sowie die aufgezeigten Möglichkeiten fächerübergreifenden Lernens beziehen sich auf die verbindliche Grundquote, die der Schule vorbehaltene Pflichtquote und den Wahlbereich.
Die in den Rahmenrichtlinien festgeschriebenen Anforderungen der Individualisierung, Personalisierung und Differenzierung des Lernens gelten gleichermaßen für das Curriculum der Schule. In diesem Zusammenhang gilt es auch, das Phänomen zunehmender kultureller und sprachlicher Vielfalt mitzudenken einschließlich des Aufbaus interkultureller Kompetenzen.
Die Spalte Arbeitsmethoden / Lerntechniken ist auf einen handlungsorientierten Unterricht ausgerichtet, das Curriculum als Ganzes auf den Erwerb von Kompetenzen.
Die Möglichkeiten fächerübergreifenden Lernens haben exemplarischen Charakter bzw. hinweisenden Charakter, sind im Curriculum gekennzeichnet (Pfeile, Anmerkung in der Kopfzeile der 3. Spalte) und werden ebenfalls im Rahmen der Jahresplanung durch die jeweiligen Klassenräte konkretisiert.
Das Curriculum zum fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung wird 2021/22 erprobt und 2022/23 eingeführt.
Dort, wo die Curricula nach Biennien angelegt sind, erfolgt die Detailplanung im Rahmen der Jahresplanung durch die jeweilige Lehrperson.
Im Anhang ist das Methodencurriculum zu kooperativen Lernformen angeführt.