Sehr geehrte Lehrperson,
wir weisen Sie darauf hin, dass der Schulsprengel Innichen in seiner Eigenschaft als verantwortliche Institution für die Datenverarbeitung, im Rahmen des mit Ihnen eingegangenen Arbeitsverhältnisses verpflichtet ist, Ihre persönlichen Daten im Sinne der geltenden Bestimmungen zu verarbeiten.
Alle, die personenbezogenen Daten verarbeiten, sind verpflichtet, die betroffene Person über die Art der
verarbeiteten Daten und über bestimmte Merkmale der Verarbeitung zu informieren. Die Verarbeitung muss in jedem Fall rechtmäßig, korrekt und transparent sein; die Privatsphäre der Betroffenen muss dabei geschützt werden und ihre Rechte müssen gewahrt werden.
Art der verarbeiteten Daten
Der Schulsprengel Innichen verarbeitet neben Ihren Identifizierungs- und steuerrechtlichen Daten, die
gesetzlich als „allgemeine Daten“ bezeichnet werden, auch Daten, die laut Art.9 der EU- Verordnung 2016/679 als „personenbezogene Daten besonderer Kategorien“ gelten (ehem. sensible Daten). Dabei handelt es sich insbesondere um Daten, aus denen Ihr Gesundheitszustand (z. B. Daten aus Krankheits-, Unfall- und Mutterschaftsbescheinigungen), die Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft (z. B. Vollmacht für den Gehaltsabzug für den Mitgliedsbeitrag oder Anträge auf Gewerkschaftsfreistellung), oder die rassische bzw. ethnische Herkunft oder die religiöse Weltanschauung hervorgehen, sofern die Verarbeitung dieser Informationen notwendig ist, um die gesetzlichen Verpflichtungen, die Vor- und Fürsorgebestimmungen und den für Sie geltenden Kollektivvertrag zu erfüllen.
Zweck der Verarbeitung
Die allgemeinen und sensiblen personenbezogenen Daten sind für die Verwaltung des Arbeitsverhältnisses mit der Schule erforderlich (Zuständigkeitsbereich Schule - Landesgesetz vom 29. Juni 2000, Nr.12).
Diese Daten werden für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch darüber hinaus verarbeitet, sofern und solange sie für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und für Verwaltungszwecke notwendig sind.
Laut Art. 11 Absatz 3 des genannten Landesgesetzes Nr. 12/2000 sind den Schulen alle Befugnisse im
Bereich des Dienst- und Besoldungsrechtes des Lehrpersonals übertragen worden; ausgenommen sind die folgenden Befugnisse, die von der Autonomen Provinz Bozen ausgeübt werden:
● die Erstellung von Ranglisten für die Aufnahme des Lehrpersonals;
● die Aufnahme des Lehrpersonals mit unbefristetem Dienstverhältnis;
● die schulexterne Mobilität und Verwendung des an den Schulen überzähligen Lehrpersonals;
● die Genehmigung der Verwendungen und Freistellungen, für welche ein Landeskontingent vorgesehen ist;
Abordnungen, Verwendungen und Versetzungen außerhalb des Stellenplans;
● die Auszahlung der Bezüge an die Lehrpersonen, Direktoren und Direktorinnen;
● die Fürsorge- und Ruhestandsbehandlung der Lehrpersonen, Direktoren und Direktorinnen;
● Anerkennung von Diensten und Laufbahnentwicklung.
Art und Weise der Verarbeitung
Ihre Daten werden mithilfe von Mitteln und im Rahmen von Verfahren verarbeitet, die die Sicherheit und die Vertraulichkeit der Daten sowohl auf Papier als auch auf Datenträgern gewährleisten.
Verpflichtung zur Mitteilung der Daten und Folgen einer eventuellen Verweigerung
Wir weisen Sie darauf hin, dass der Schulsprengel Innichen das Arbeitsverhältnis mit Ihnen nicht verwalten kann, wenn Sie die Mitteilung personenbezogener Daten verweigern. Im Sinne der Bestimmungen über die Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz (GvD Nr. 81/2008) ist die Verarbeitung bestimmter Daten über den Gesundheitszustand des Personals verpflichtend.
Mitteilung und Verbreitung von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden keinen unbestimmten Dritten zur Verfügung gestellt, können jedoch folgenden Subjekten mitgeteilt werden:
• der Autonomen Provinz Bozen (z.B. Bildungsdirektion, Abteilung Personal, Anwaltschaft des Landes),
• öffentlichen und privaten Rechtsträgern (Vor-, Fürsorge- und Versicherungsanstalten, Vor- und Fürsorgefonds, Zusatzfonds, Ämter der Finanzverwaltung), die aufgrund von Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen im darin festgelegten Rahmen das Recht auf den Zugang zu den Daten haben,
• den für die Gesundheitsüberwachung Zuständigen im Sinne des GvD Nr. 81/2008,
• den externen Subjekten, die von der Schule als Auftragsverarbeiter (Art.28 der Verordnung (EU) 2016/679) ernannt werden, soweit für die Ausübung ihres Auftrags notwendig, und zwar nach Unterzeichnung eines Vertrages mit dem sie sich verpflichten, die Vertraulichkeit und die Sicherheit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Ihre Rechte
Im Sinne von Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung, können Sie jederzeit die nachstehend angeführten Rechte geltend machen. Sie können
• eine Bestätigung verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten vorhanden sind, samt Mitteilung in verständlicher Form, um welche Daten es sich dabei handelt, woher sie bezogen wurden und zu welchem Zweck und wie sie verarbeitet werden,
• Zugang zu jenen Daten verlangen, deren Aufbewahrung für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht erforderlich ist; von diesen Daten können Sie eine Kopie verlangen, die Berichtigung, Vervollständigung oder Löschung,
• die Einschränkung der Verarbeitung verlangen und sich der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Sie betreffen, aus legitimen Gründen widersetzen, auch dann, wenn diese Daten dem Zweck der Sammlung entsprechen.
Für die Ausübung Ihrer Rechte, können Sie den Verantwortlichen der Datenverarbeitung, den Schulsprengel Innichen, mit Sitz in Freisinger Straße 13, 39038 Innichen, kontaktieren. Telefonnummer: 0474/91 32 02; E-Mail-Adresse: ssp.innichen@schule.suedtirol.it.
Der Verantwortliche der Datenverarbeitung hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sind folgende: Abteilung Bildungsverwaltung, Amba-Alagi-Straße 10, 39100 Bozen. E-Mail-Adresse: dsb-bildungsverwaltung@provinz.bz.it.
Falls Sie mit der Rückmeldung unzufrieden sind oder keine Rückmeldung erhalten, können Sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.