Akkreditierung außerschulischer Bildungsträger

gemäß

  • Landesgesetz Nr. 1 vom 26.01.2015
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 721 vom 16.06.2015
  • Beschluss des Schulrates Nr. 06 vom 30.05.2023

Zusätzlich zu den Tätigkeiten der Musikschulen des Landes und jenen der auf Landesebene akkreditierten Organisationen werden eigene Akkreditierungen vorgenommen.

Die Anträge um Akkreditierung zwecks Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote der örtlichen Organisationen müssen innerhalb 31. März an den Schulrat des Schulsprengels Innichen gestellt werden. Die Kriterien und weitere Informationen für die Akkreditierung finden Sie im nachfolgenden Schulratsbeschluss.